Antrag: Änderung der Abfallsatzung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Abfallsatzung soll dahingehend geändert werden, dass den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, durch Mülltrennung und Müllvermeidung Gebühren zu sparen. Dies kann zum Beispiel geschehen durch die Wahl der Gefäßgrößen oder die Anzahl der jährlichen Leerungen. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung einen entsprechenden Entwurf für eine Satzungsänderung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.