Die Abfallsatzung soll dahingehend geändert werden, dass den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, durch Mülltrennung und Müllvermeidung Gebühren zu sparen. Dies kann zum Beispiel geschehen durch die Wahl der Gefäßgrößen oder die Anzahl der jährlichen Leerungen. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung einen entsprechenden Entwurf für eine Satzungsänderung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Der Magistrat der Stadt Heusenstamm führt einmal jährlich eine kostenfreie allgemeine Sperrmüllabfuhr für die Bürger der Stadt Heusenstamm durch. Die Abfuhr erfolgt ab Haustür/Bürgersteig der jeweiligen Wohnanschrift und wird rechtzeitig bekannt gemacht.
Änderung der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung: Bürgerfragestunde
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
§ 17 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung wird um folgenden Absatz 4 ergänzt: In den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung werden vor Eintritt in die Tagesordnung jeweils für maximal eine halbe Stunde Fragemöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger angeboten. Die Fragen müssen in die Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung gehören und von allgemeinem Interesse sein.
§ 33 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung wird um folgenden Absatz 5 ergänzt: In den Sitzungen der Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung werden vor Eintritt in die Tagesordnung jeweils für maximal eine halbe Stunde Fragemöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger angeboten. Die Fragen müssen in die Zuständigkeit des jeweiligen Ausschusses gehören und von allgemeinem Interesse sein.
Mängel beim Übergang von der S-Bahn zu den Linienbussen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, den RMV und die KVG auf die bestehenden Probleme beim Übergang von der S-Bahn auf die Linienbusse am Bahnhof Heusenstamm aufmerksam zu machen und mit RMV und KVG zu erörtern, wie die bestehenden Probleme abgestellt werden können.
Der Magistrat wird beauftragt, zur Schaffung mietpreisgünstiger Wohnungen in Heusenstamm zu prüfen:
a) welche städtischen und privaten Grundstücke zur Schaffung mietpreisgünstiger Wohnungen geeignet sind und wie deren planungsrechtliche Situation ist, b) welche Möglichkeiten zur Kooperation mit anderen Städten bzw. dem Kreis bzw. Baugesellschaften sich anbieten, um gemeinsam Wohnungsbau für den Personenkreis, der grundsätzlich berechtigt ist, eine Wohnung im Sozialen Wohnungsbau zu beziehen, zu betreiben, c) welche Fördermöglichkeiten bestehen und welche Eigenleistungen die Stadt Heusenstamm erbringen muss
Änderung der Satzung über die Volkshochschule der Stadt Heusenstamm
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
§ 6 zweiter Satz der Satzung über die Volkshochschule der Stadt Heusenstamm erhält folgende Fassung: Dem Kuratorium gehören an: - Der Bürgermeister als Vorsitzender, - 1 weiteres Mitglied des Magistrats, - 6 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung - 4 auf dem Gebiet des Bildungswesens sachkundige Einwohner - der Geschäftsführer der VHS und - der Leiter der Musikschule